Im Artikel Neues Gesetz: Melden eBay, Airbnb & Co. Sie jetzt beim Finanzamt? Das müssen Sie wissen haben wir sehr ausführlich dargelegt, wann das Finanzamt von Ihren privaten Verkäufen im Internet erfährt. Grundsätzlich gilt: 30 Transaktionen beziehungsweise 2.000 Euro Erlös pro Plattform – also eBay, eBay Kleinanzeigen, Etsy und andere.
Aber das nur, sofern die Zahlung auch über ein internes Zahlungssystem abgewickelt wurde. Ungeachtet dessen sind private Verkäufe im Internet unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerpflichtig. Das heißt: Sie müssen den Gewinn – nicht Erlös beziehungsweise Umsatz – in der jährlichen Einkommensteuererklärung deklarieren.
Umsatz vs. Gewinn – das ist der Unterschied
Bevor Sie sich jetzt um eine gute Einnahmequelle sorgen, zunächst ein paar grundlegende Erklärungen. Alle Einnahmen, die Sie etwa bei eBay erzielt haben, sind Ihr Umsatz. Verkaufen Sie etwas teurer, als Sie selbst bezahlt haben, erwirtschaften Sie einen Gewinn. Verkaufen Sie etwas günstiger, haben Sie einen Verlust gemacht.
Konkret: Sie haben ein Smartphone für 1.000 Euro gekauft und verkaufen es nach drei Jahren für 300 Euro. Dann haben Sie einen Erlös von 300 Euro, aber einen Verlust von 700 Euro. Anders verhält es sich, wenn Sie das Smartphone selbst gebraucht für 200 Euro gekauft haben und es für 300 Euro verkaufen. Dann haben Sie 100 Euro Gewinn erzielt.
Tipp: Bewahren Sie Rechnungen auf und führen Sie Buch über Ein- und Verkäufe. So können Sie zweifelsfrei belegen, dass Sie keinen Gewinn erzielt haben und ergo auch nicht steuerpflichtig sind.
Vorsicht: Die private Steuerpflicht ist schnell erreicht
Verkaufen Sie etwa bei eBay Kleinanzeigen klassische Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Schuhe oder Bücher, werden keine Steuern beim Verkauf fällig. Anders verhält es sich bei sogenannten Wirtschaftsgütern wie Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Briefmarkensammlungen, Münzsammlungen und Oldtimer – sofern sie innerhalb von 12 Monaten („Spekulationsfrist“) nach dem Eigenerwerb schon wieder verkauft werden. In diesem Fall gilt für den Gewinn eine Freigrenze von 600 Euro.
Liegt der Gewinn im Veranlagungszeitraum darüber, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Liegt der Betrag unter dieser Freigrenze, ist er einkommensteuerfrei. Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind sonstige Einkünfte, die in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Achtung: Wer Dinge mit dem Vorsatz kauft, sie schnellstmöglich mit Gewinn zu verkaufen, der handelt definitionsgemäß der Finanzbehörden mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Obendrein kann ein gewerbsmäßiger Handel angenommen werden. Das gilt insbesondere bei ständig wiederkehrenden und dauerhaften Verkäufen, dem Verkauf von selbst hergestellten Artikeln oder dem Verkauf mehrerer gleicher Artikel („Posten“).
Darüber hinaus gibt es weitere Umsatzgrenzen: Lag der Umsatz im Vorjahr bei mehr als 22.000 Euro und steigt er im laufenden Jahr voraussichtlich auf mehr als 50.000 Euro, wird neben der Einkommensteuer auch noch die Umsatzsteuer fällig. Bei Gewinnen von mehr als 24.500 Euro kommt noch die Gewerbesteuer obendrauf. Zusätzlich müssen Sie . Dies ist in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Author: Kelly Carney
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Name: Kelly Carney
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Job: Security Guard
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